Qualität der psychiatrischen Begutachtung in der IV
Qualität der psychiatrischen Begutachtung in der IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren lassen. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie.
Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind, wie das BSV in einer Medienmitteilung schreibt. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.
Begutachtung eine grosse Herausforderung
Personen mit psychischen Störungen für die IV zu begutachten, stellt für Ärztinnen und Ärzte eine besondere Herausforderung dar, da die Qualität der klinischen Untersuchung in der Psychiatrie stark von der Motivation und der Mitwirkung der zu begutachtenden Person abhängt, so das BSV. Eine Objektivierung der Befunde, wie dies bei der somatischen Untersuchung etwa mit bildgebenden Verfahren (MRI, CT) möglich ist, ist in der Psychiatrie nicht im selben Mass realisierbar.
Besonders schwierig ist es, die funktionelle Leistungsfähigkeit einer versicherten Person mit psychischen Störungen zu beurteilen und bislang fehlten Leitlinien oder wissenschaftlich validierte Testverfahren in diesem Bereich. Die funktionelle Leistungsfähigkeit spielt in der Invalidenversicherung insbesondere in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit von Versicherten eine grosse Rolle.
Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede
Im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV) wurde eine Ist-Analyse der Qualität versicherungspsychiatrischer Gutachten aus den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt, die eine teilweise noch ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede der bisher erstellten Gutachten aufzeigt. So werden darin Fragen zum Grad der selbständig verrichtbaren Tätigkeiten sowie zur Wahrnehmung und zum Umgang der Versicherten mit ihrer Erkrankung oft nicht beantwortet.
Eine versicherungsmedizinische Würdigung der Ressourcen hinsichtlich Funktionen und Fähigkeiten fehlt ebenso häufig. Und bei den polydisziplinären Gutachten werden die Teilgutachten nicht immer genügend berücksichtigt.
Die Massnahmen der IV zur beruflichen Eingliederung psychisch kranker Versicherter stützen sich vor allem auf die psychiatrische Beurteilung ab. Der Erfolg der Eingliederungsanstrengungen hängt somit stark von der Qualität der psychiatrischen Gutachten ab. Die Entwicklung von Leitlinien für psychiatrische Gutachten in der IV war deshalb das Ziel einer Arbeitsgruppe, die sich aus Psychiaterinnen und Psychiatern der schweizerischen psychiatrischen Fachverbänden und der Suva zusammensetzte und unter dem Patronat der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) stand.
Neue Leitlinien
Die nun erlassenen Leitlinien entsprechen dem grossen Bedürfnis der Invalidenversicherung wie auch der Fachärztinnen und –ärzte, die Reproduzierbarkeit der Befunde, die Qualität und die Transparenz der Begutachtungen zu verbessern. Die IV führt sie in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten der Standesorganisationen ein. Die Leitlinien der SGPP bilden zudem auch ein Qualitätsraster für die Vollzugsorgane der IV, die in der Qualitätskontrolle der psychiatrischen IV-Gutachten involviert sind. Sie sind verbindlich für alle in der psychiatrischen IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Nach einer gewissen Zeit soll die Qualität der psychiatrischen IV-Gutachten erneut evaluiert werden um die Fortschritte auf dem angestrebten Weg dokumentieren zu können. (BSV/MyHandicap/pg)