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Genf übernimmt Vorbildrolle in der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Genf übernimmt Vorbildrolle in der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Im Kanton Genf dürfen künftig auch Menschen mit schwerer geistiger Beeinträchtigung abstimmen und wählen.

In der Schweiz waren bislang rund 15'000 Personen, aufgrund ihrer schweren geistigen oder psychischen Behinderung, von der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ausgeschlossen. Nun ist Genf der erste Schweizer Kanton, der dies ändert. Damit soll die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden.
Rund 1200 Menschen mit Behinderungen erhalten dort die vollen politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene zurück. Das deutliche Resultat in Genf könnte Signalwirkung für andere Kantone haben. Weitere Informationen zur Abstimmung finden Sie hier.