Bundesgerichtsurteil stärkt schulische Integration
Bundesgerichtsurteil stärkt schulische Integration
insieme Schweiz, der Gleichstellungsrat und die Fachstelle Égalité Handicap fordern: Integration mit entsprechender Förderung.
In seinem jüngsten Entscheid zur Schulung von Kindern mit Behinderung hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Integration in die Regelschule einer Sonderschulung vorzuziehen ist. Die Elternselbsthilfsorganisation insieme Schweiz, der Gleichstellungsrat und die Fachstelle Égalité Handicap begrüssen dieses Bekenntnis zur Integration. Diese könne jedoch nur gelingen, wenn das Kind mit Behinderung angemessen unterstützt wird. Zu einer Integration zu Sparzwecken sagen die Organisationen entschieden Nein.
Der Vorrang der integrativen gegenüber der separierenden Sonderschulung entspreche einem Grundgedanken des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), argumentierte das Bundesgericht. Das BehiG bezwecke, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und soziale Kontakte zu ermöglichen. Diesem Ziel trage eine durch Fördermassnahmen begleitete Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule Rechnung. So könne es in Kontakt zu nichtbehinderten Gleichaltrigen treten, was wiederum einer gesellschaftlichen Eingliederung zuträglich sei.
Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung
Weiter verwies das Gericht auf das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung (Art. 8 Abs. 2 BV). Auch deswegen sei die integrative einer separierenden Sonderschulung vorzuziehen, soweit möglich und soweit es dem Wohl des behinderten Kindes diene. Damit wies es eine Beschwerde ab, mit der die Eltern eine separierende Schulung ihres behinderten Kindes erreichen wollten.
Integration zum Wohle des Kindes
insieme Schweiz, der Gleichstellungsrat und Égalité Handicap begrüssen das klare Bekenntnis des Bundesgerichts zur Integration: Eine integrative Schulung ist eines der zentralen Gefässe, um Kinder und Jugendliche trotz Behinderung bestmöglich auf ein selbstbestimmtes und integriertes Leben vorzubereiten. Der Entscheid des Bundesgerichtes ist hier richtungsweisend.
Problematisch: "ausreichender" Grundschulunterricht
Die Aussage des Bundesgerichts hingegen, wonach behinderte Kinder keinen Anspruch auf „optimalen“, sondern nur „ausreichenden“ Grundschulunterricht haben und auch das „begrenzte finanzielle Leistungsvermögen des Staates“ zu berücksichtigen sei, halten die Organisationen für problematisch: Diese Aussagen dürfen nicht dahingehend missverstanden werden, dass es zulässig sei, Integration als Sparübung anzulegen und behinderte Kinder ungenügend zu fördern.
Ohne genügende Ressourcen kann eine Integration nicht gelingen. Kantone und Gemeinden sind von Verfassung wegen verpflichtet, integrative schulische Strukturen zu schaffen, im Rahmen derer die Förderung sowie die fachliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit angemessenen Mitteln gewährleistet werden. (Insieme/MyHandicap/pg)