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Assistenzbeitrag auch für Kinder und Jugendliche

Assistenzbeitrag auch für Kinder und Jugendliche

Seit Anfang Jahr können Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben möchten und auf Hilfe angewiesen sind, Assistenzpersonen anstellen.

Seit Anfang Jahr können Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben möchten und auf Hilfe angewiesen sind, Assistenzpersonen anstellen. AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz freut sich darüber, dass der Bundesrat den Assistenzbeitrag auch für Minderjährige geöffnet hat und so pflegende Eltern entlastet.
2011 hat das Parlament der Einführung des Assistenzbeitrags als neuer IV-Leistung zugestimmt. Dass der Bundesrat seinen Spielraum genutzt und den Zugang zum Assistenzbeitrag für Minderjährige geöffnet hat, wertet das Dach der Behinderten-Selbsthilfe positiv – die Landesregierung erfüllt damit eine langjährige AGILE-Forderung.
Bedingungen für Hilflosenentschädigung
Der Assistenzbeitrag wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung ausbezahlt. Minderjährige, die zuhause leben und Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben, müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Regelmässig eine Regelklasse besuchenoder eine Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvierenoder während mindestens 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehenoder im Rahmen des Intensivpflegezuschlags einen Bedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag ausweisen.
Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und einen Assistenzbeitrag beantragen möchte, muss sich an die zuständige IV-Stelle wenden. Diese klärt den Umfang des Assistenzbeitrags und zahlt den festgelegten Betrag aus.
AGILE hofft, dass mit der Einführung des Assistenzbeitrags künftig weniger Familien in der Schweiz bei der Pflege von schwerbehinderten Kindern finanziell, physisch und psychisch an ihre Grenzen stossen. (AGILE/MyHandicap/pg)