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Patientenverfügung – Möglichkeiten für Wiederbelebungsmassnahmen

Mit Wiederbelebungsmassnahmen verbindet man sofort erschreckende, schlimme Situationen, Angst vor Folgeschäden und davor, dass man Entscheidungen für jemand anderen treffen muss. Doch wie sehen die Möglichkeiten im Bereich der Wiederbelebung aus? Wie kann ich als Elternteil mich für mein Kind oder mit meinem Kind damit auseinandersetzen?

Auf dem Bild ist eine Person zu sehen, die handschriftlich ein Dokument ausfüllt. | © pixabay

Was ist eine Patientenverfügung? (pixabay)

Was bedeutet eigentlich Wiederbelebung, auch Reanimation genannt? Wiederbelebung beinhaltet unterschiedliche Massnahmen, die bei einem Herz-, Atem- oder Kreislaufstillstand angewendet werden. Ziel der Anwendung von Wiederbelebungsmassnahmen ist die Wiederherstellung aller überlebenswichtigen Funktionen des Körpers. 

Wiederbelebungsmassnahmen bestehen grundsätzlich aus Herz-Lungen-Wiederbelebung und Herzdruckmassage. Wenn das Herz nur noch auf elektrische Impulse reagiert, wird ein Defibrillator eingesetzt. Weiter können auch Medikamente zum Einsatz kommen.

Digitale Begleitstelle: Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Als Eltern eines Kindes mit Behinderungen haben Sie im Alltag viele zusätzliche Herausforderungen zu meistern. Hier finden Sie Hilfe in jeder Lebensphase Ihres Kindes – mittels Informationen sowie Austauschmöglichkeiten im Forum.

Zur Begleitstelle für Eltern 

Eltern sitzen mit ihrer kleiner Tochter und einem Laptop auf den Knien auf dem Sofa und informieren sich. | © Pexels / Kampus Production

Die Risiken einer Reanimation sind einerseits Folgeschäden, die durch den Vorgang der Wiederbelebung auftreten können, wie beispielsweise Schädigungen wie Risse der inneren Organe oder Lungenverletzungen. Andererseits gibt es auch das Risiko von nicht rückgängig zu machenden (irreversibler) Gehirnschäden aufgrund des minutenlangen Sauerstoffmangels. Folgeschäden stellen den Hauptgrund dar, weshalb viele Menschen in ihrer Patientenverfügung vermerken, dass sie keine Wiederbelebungsmassnahmen wollen. 

Was bedeutet das für Sie als Elternteil? Machen Sie sich bewusst Gedanken zu diesem Thema und erstellen Sie eine Patientenverfügung – für sich selbst und Ihr Kind. Schieben Sie dieses Thema auf, laufen Sie in Gefahr, unter Druck im Krankenhaus schnell entscheiden zu müssen und die Entscheidung im Nachhinein unter Umständen zu bereuen. 

Dieser Artikel richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen und ist Teil der digitalen Begleitstelle. Haben Sie ergänzende Bemerkungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per Mail an info@enableme.ch.


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