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Verbesserung der Pflege von schwer behinderten Kindern zu Hause

Verbesserung der Pflege von schwer behinderten Kindern zu Hause

Ein Bundesgerichts-Urteil von 2010 über das Anrecht auf Kinderspitex-Leistungen hat sich für die Betroffenen fatal ausgewirkt. Vielen Eltern von Kindern mit schwerer Behinderung wurden zusätzliche Pflege- und Betreuungsstunden gestrichen. Der Procap-Rechtsdienst intervenierte deshalb zusammen mit Spitex-Organisationen beim Bundesamt für Sozialversicherungen und hat Erfolge erzielt: Die Auslegung des Entscheids wurde konkretisiert und die wichtige fachgerechte Unterstützung der Eltern ist weiterhin möglich.
Die Pflege schwer behinderter Kinder ist anspruchsvoll und zeitintensiv, weiss Andrea Mengis, Rechtsanwältin bei Procap Schweiz: «Wenn neben der Pflege und Überwachung des behinderten Kindes das Essen zu kochen ist, Hausarbeiten zu erledigen sind, weitere Kinder versorgt werden müssen und Erwerbsarbeit ansteht, dann stossen Mütter und Väter behinderter Kinder oft an die Grenzen der Belastbarkeit.»
Strafe für engagierte Eltern
Die Kinderspitex-Leistungen bedeuten in solchen Fällen eine wichtige Hilfe. Doch leider fällte das Bundesgericht im Sommer 2010 ein verheerendes Urteil: Für Pflegemassnahmen, die von Nicht-Fachleuten übernommen werden können, besteht kein Anspruch auf Kinderspitex-Leistungen. Besonders ungerecht ist, dass engagierte Eltern, die möglichst viel selber übernehmen, gestraft werden: Wenn sie sich pflegerisches Know-how oder «pflegerische Kompetenzen» angeeignet haben, um ihr Kind rund um die Uhr zu versorgen, haben sie weniger Anrecht auf Entlastung als zuvor.
Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sie ohne die fachgerechte Anleitung und Überwachung der Spitex die Pflegemassnahmen nicht auf Dauer durchführen können.
Erfolgreiche Intervention
Seit diesem Urteil hat der Rechtsdienst von Procap Schweiz gemeinsam mit den öffentlichen und privaten Spitex-Organisationen Gespräche mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geführt. Die Fachleute schilderten, welche konkreten Auswirkungen diese Regelung für betroffene Eltern hat, die von Procap und der Spitex betreut werden. Als Erfolg dieser Zusammenarbeit darf gewertet werden, dass das BSV zuhanden der IV-Stellen ein Rundschreiben erliess, welches in einem Punkt Klarheit schafft: Es listet auf, für welche konkreten Dienste der Kinderspitex die IV leistungspflichtig ist.
Dadurch werden seit 2010 vorgenommene unfaire Leistungskürzungen korrigiert und Unsicherheiten bezüglich des Leistungsanspruches beseitigt.
Weiterhin nur ungenügende Entlastungsmöglichkeiten
Trotzdem bleiben die Entlastungsmöglichkeiten von Eltern behinderter Kinder ungenügend. Insbesondere die Grundpflege von Kindern mit einer schweren Geburtsbehinderung muss auf Gesetzesebene klarer geregelt werden. Aktuell kann für solche Kinder dank der politischen Intervention von Procap und Spitex der neue Assistenzbeitrag beansprucht werden. Zudem übernimmt die Krankenkasse ergänzend gewisse Leistungen.
Procap Schweiz engagiert sich in einer Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern mit schwerer Behinderung und ihrer Eltern. Procap-Vertreterin Andrea Mengis schildert die nächsten Schritte: «Zur Diskussion steht eine umfassende Regelung der Angehörigenpflege.» (Procap/mc/pg)