Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Recht Politische Grundlagen Invalidenversicherung Inklusion

Kanton Zürich will mehr Selbstbestimmung

Kanton Zürich will mehr Selbstbestimmung

Mitte Januar wurde im Kanton Zürich über das neue Selbstbestimmungsgesetz diskutiert.

Ob allein, mit der Familie oder in einer Institution: Im Kanton Zürich wohnhafte Menschen mit Behinderungen sollen künftig selber entscheiden, wie und wo sie leben möchten. Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor, über das Mitte Januar im Zürcher Kantonsrat diskutiert wurde. Voraussetzung für das Gesetz ist, dass der individuelle Bedarf an Leistungen abgeklärt wird und Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhalten. Damit können sie die benötigten Leistungen selbstständig beziehen. Das Selbstbestimmungsgesetz wird voraussichtlich Ende Februar abschliessend im Kantonsrat behandelt und könnte bereits 2024 in Kraft treten. Zürich will mit dem Gesetz ein Vorbild für andere Kantone sein. Weitere Informationen finde Sie in der Medienmitteilung und im aktuellen Beitrag von SRF.