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Für Sie gelesen: 6. IV-Revision macht Behinderte zu Arbeitgebern

Für Sie gelesen: 6. IV-Revision macht Behinderte zu Arbeitgebern

"Der Arbeitsmarkt": Die 6. IV-Revision macht Behinderte zu Arbeitgebern: Wer zuhause selbstständig wohnen will, kann ab 2012 Helferinnen und Helfer für Handreichungen im Alltag beschäftigen. Die Kosten trägt die Invalidenversicherung (IV) in Form von Assistenzbeiträgen.

"Der Arbeitsmarkt": Die 6. IV-Revision macht Behinderte zu Arbeitgebern: Wer zuhause selbstständig wohnen will, kann ab 2012 Helferinnen und Helfer für Handreichungen im Alltag beschäftigen. Die Kosten trägt die Invalidenversicherung (IV) in Form von Assistenzbeiträgen.
Ein selbstbestimmtes Leben zuhause, mit Helfern und Helferinnen für Alltagsdinge wie den Haushalt, die Körperpflege oder das Reisen ist das Anliegen der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS). Präsidentin Katharina Kanka engagiert sich seit 15 Jahren für die Einführung von Assistenzbeiträgen. Mit der Umsetzung des erstes Teils der 6. IV-Revision ist es nun soweit.
Heime entleeren sich nicht
FAssiS und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erwarten, dass bis in einigen Jahren 3000 Behinderte diese Lebensform wählen werden. Die IV wird für Assistenzbeiträge jährlich rund 65 Millionen Franken auslegen.
"Zu einer Entleerung von Heimen wird die Neuerung nicht führen", sagt Peter Eberhard, Leiter Bereich Medizin und Geldleistungen bei der IV. Gemäss Erfahrungen in einem Pilotprojekt würden in den kommenden 15 Jahren insgesamt rund 1000 Heimplätze weniger nötig, als Folge von Austritten oder vermiedenen Eintritten.
Lesen Sie den ganzen Artikel in "Der Arbeitsmarkt"