AHV/IV-Minimalrente steigt ab 2025
AHV/IV-Minimalrente steigt ab 2025
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent zu erhöhen. Dadurch steigt die Minimalrente von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Anpassung erfolgt basierend auf dem Mischindex, der Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt. Auch Beiträge für Selbstständige, Nichterwerbstätige und die berufliche Vorsorge werden angepasst. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken.