5. IV-Revision: BSV zieht positive Bilanz
5. IV-Revision: BSV zieht positive Bilanz
Nach Ansicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen hat die 5. IV-Revision die Invalidenversicherung auf den gewünschten Kurs gebracht.
Nach Ansicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen hat die 5. IV-Revision die Invalidenversicherung auf den gewünschten Kurs gebracht. Dies zeige eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug, schreibt das BSV in einer Medienmitteilung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Wirkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft ist.
Für die Sanierung der IV ist es wichtig, möglichst frühzeitig die Gewissheit zu haben, ob die 5. IV-Revision, welche die Invalidenversicherung auf den Grundsatz "Eingliederung vor Rente" ausrichtet, tatsächlich in die richtige Richtung wirkt und die angestrebten Ziele erreichen kann. Darum hat das Bundesamt für Sozialversicherungen vier Jahre nach Inkrafttreten der Revision eine wissenschaftliche Evaluation vornehmen lassen.
Die Studie der Büro Vatter AG und der Berner Fachhochschule, die nun vorliegt, zieht eine erste positive Bilanz. Die neuen Instrumente, die von den IV-Stellen eingesetzt werden, zeigen messbare Wirkungen. Die Untersuchung kam zu folgenden Ergebnissen:
Die Früherfassung hat dazu beigetragen, dass mehr Personen mit Invaliditätsrisiko schon vor einem Stellenverlust und vor einer langen Arbeitsunfähigkeit mit der IV in Kontakt kommen. Der Anteil an Personen, die zum Zeitpunkt des ersten Kontakts mit der IV ihren Arbeitsplatz immer noch hatten, stieg von vorher 60 auf nun 68 Prozent. Das ist darum sehr wichtig, weil es einfacher ist, einen Arbeitsplatz zu behalten als einen neuen zu finden.Die Frühintervention hat bewirkt, dass Massnahmen zur beruflichen Eingliederung wesentlich öfter und schneller ergriffen werden als vor der Revision. Der Anteil an Personen, die davon profitieren, hat von 24 auf 37 Prozent zugenommen. Zudem werden nun 36 Prozent aller Massnahmen bereits in den ersten drei Monaten nach dem Erstkontakt zugesprochen, vorher waren es erst 19 Prozent. Die Integrationsmassnahmen haben bewirkt, dass mehr Personen mit Invaliditätsrisiko schrittweise an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Insbesondere bei Menschen mit psychischen Problemen wurde vorher allzu rasch die Ausrichtung einer Rente geprüft statt die Eingliederung versucht. So begünstigen auch die Integrationsmassnahmen die Eingliederung, die Wahrscheinlichkeit eines Rentenanspruchs sinkt.Die IV-Stellen und ihre Mitarbeitenden tragen den Kulturwandel mit und haben sich auch organisatorisch darauf eingestellt. Sie verstehen die Eingliederungsarbeit heute wie gewünscht als fallbezogenes Case Management.
Wirkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft
Aus der Evaluation geht aber auch hervor, dass das Wirkungspotenzial der 5. IV Revision noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz lässt den IV-Stellen einen grossen Freiraum, rasch und unkompliziert Massnahmen einzusetzen, die auf die betreffenden Personen zugeschnitten sind. Einige IV-Stellen könnten diesen Freiraum noch konsequenter nutzen und insbesondere Personen mit tiefem Ausbildungsniveau noch stärker davon profitieren lassen. (BSV/MyHandicap/pg)