Was steht mir mit einer Behinderung in der Schweiz zu?
Wer in der Schweiz mit einer Behinderung lebt, stösst schnell auf viele Fragen: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Und an wen kann ich mich wenden? Da es mühsam und überfordernd sein kann, sich all diese Informationen selbst zusammenzusuchen, haben wir die wichtigsten hier für Sie zusammengefasst.
Sich im Informationsdschungel des Internets zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach. (pexels)
Menschen mit Behinderungen haben in der Schweiz ein Recht auf Teilhabe und Unterstützung. Welche Leistungen wem zustehen, hängt von der persönlichen Situation ab, zum Beispiel von der Form der Behinderung, vom Alter oder davon, ob jemand berufstätig ist. Aber gehen wir Schritt für Schritt durch, welche Unterstützung Sie in welcher Situation beantragen können.
Rechte und rechtlicher Rahmen
Die Grundlage für sämtliche Informationen bildet die Schweizer Bundesverfassung. Sie verlangt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und verbietet jede Form der Diskriminierung. Darüber hinaus hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert.
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Sie haben ein Recht auf Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe.
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Öffentliche Stellen und Institutionen sind verpflichtet, Barrieren abzubauen.
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Arbeitgeber:innen müssen die Gleichstellung aktiv fördern.
Sozialversicherungen
Die wichtigsten Instrumente für finanzielle Absicherung sind die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), gemeinsam bilden sie die sogenannte 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems.
Invalidenversicherung (IV)
Im Sinne der IV gelten Personen als «invalid», wenn ihre Gesundheit zu einem wirtschaftlichen Schaden führt, sei es durch Lohnausfall oder höhere Gesundheitskosten. Bei Menschen mit einer angeborenen Behinderung oder Krankheit spricht die IV von sogenannten «Geburtsgebrechen». In diesen Fällen übernimmt die IV etwa die medizinische Behandlung (bis zum 21. Lebensjahr), unterstützt bei der Ausbildung und finanziert notwendige Hilfsmittel.
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Folgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen IV-Leistungen.
(Wieder)eingliederung
Die wichtigste Aufgabe der IV ist die Wiedereingliederung. Dazu gehören Angebote wie Aus- und Weiterbildung, Berufsberatung, Umschulung, Arbeitsvermittlung und Hilfsmittel für Alltag und Arbeit. Ziel ist es, dass Sie Ihr früheres Lohnniveau wieder erreichen – oder ihm zumindest nahekommen. Falls das nicht gelingt, prüft die IV, ob Sie Anspruch auf eine Rente haben.
IV-Rente
Eine IV-Rente erhalten Personen, die trotz aller Eingliederungsmassnahmen während mindestens eines Jahres durchschnittlich zu 40 Prozent oder mehr arbeitsunfähig sind – und dies voraussichtlich auch bleiben werden. Die Rente soll den Erwerbsausfall ausgleichen und Armut verhindern.
Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab:
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Ab 40 Prozent Invalidität gibt es eine Viertelsrente
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Ab 70 Prozent Invalidität eine volle Rente
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Dazwischen gibt es abgestufte Teilrenten
Weitere Informationen sowie genaue Berechnungen finden Sie auf der Website der AHV/IV.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist für Menschen gedacht, die im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, beim Anziehen, Essen, in der Körperpflege oder bei der Mobilität.
Wichtig: Nicht jede Person mit Behinderung bekommt automatisch eine Hilflosenentschädigung. Entscheidend ist allein, wie viel Unterstützung Sie im Alltag tatsächlich benötigen.
Die Hilflosenentschädigung kennt drei Stufen:
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Leicht: Sie benötigen in mindestens zwei Lebensbereichen Hilfe.
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Mittel: Sie brauchen Unterstützung in mehreren Bereichen, zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege und zusätzlich bei der Mobilität.
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Schwer: Sie sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen oder brauchen rund um die Uhr Betreuung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschliesslich nach dem Unterstützungsbedarf – Einkommen oder Vermögen spielen dabei keine Rolle.
Assistenzbeitrag
Mit dem Assistenzbeitrag können Sie eigene Assistent:innen anstellen und damit selbst entscheiden, wer Sie unterstützt. Das erhöht Ihre Selbstbestimmung im Alltag.
Voraussetzung: Sie beziehen eine Hilflosenentschädigung.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Beträge:
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Pro Stunde Assistenz: CHF 35.30
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Pro Nacht Assistenz: CHF 169.10
Hilfsmittel
Die IV übernimmt zahlreiche Hilfsmittel, vom Rollstuhl über Hörgeräte und Prothesen bis hin zu technischen Anpassungen am Arbeitsplatz oder Umbauten in der Wohnung (z. B. ein Treppenlift). Ziel ist immer, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und Ihnen ein unabhängigeres Leben zu ermöglichen.
AHV
Sobald Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, wechselt Ihre IV-Rente automatisch zur AHV. Die IV-Zahlungen entfallen, und Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt die AHV-Rente.
Richtwerte ab Januar 2025:
Ergänzungsleistungen
Falls Ihre IV-Rente, Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken, können Sie Ergänzungsleistungen (EL) beantragen.
Die Berechnung basiert auf Ihren anerkannten Ausgaben, etwa für Miete, Krankenkassenprämien oder Pflegekosten im Heim. Diese Ausgaben werden den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt. Übersteigen die Ausgaben Ihre Einnahmen, übernimmt der Staat die Differenz.
Vergünstigungen
Neben den Leistungen der IV und AHV können Menschen mit Behinderungen in der Schweiz verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:
Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren
Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie sich von der Serafe-Abgabe befreien lassen. Auch taubblinde Personen haben Anspruch auf eine Gebührenbefreiung. Das entsprechende Gesuch muss mit dem offiziellen Formular eingereicht werden.
Ermässigungen bei Krankenkassen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten verlangen. Dazu zählen beispielsweise Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder notwendige Transporte.
Militärpflichtersatz
Sind Sie aufgrund einer Behinderung dienstuntauglich und beziehen eine IV-Rente oder Hilflosenentschädigung, sind Sie von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit.
Steuererlasse und -abzüge
In besonderen Fällen können Sie ein Gesuch um Steuererlass stellen. Darüber hinaus lassen sich behinderungsbedingte Ausgaben, etwa für Medikamente, Pflege oder Transport, steuerlich abziehen, wenn sie nicht anderweitig gedeckt sind.
Mobilität im öffentlichen Verkehr
Mit einem IV-Ausweis erhalten Sie das SBB-Generalabonnement zu einem reduzierten Preis. Wenn Sie eine Begleitkarte besitzen, reist eine Begleitperson oder ein Assistenzhund kostenlos mit. Auch viele städtische und regionale Verkehrsbetriebe bieten zusätzliche Vergünstigungen an. Weitere Informationen finden Sie auf der SBB-Webseite.
Mobilität im Individualverkehr
Einige Fahrzeugimporteure gewähren Rabatte beim Kauf eines Neuwagens, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, kommen eventuell auch Zollrückerstattungen oder Befreiungen von der Motorfahrzeugsteuer infrage. Zudem können Sie eine Parkkarte für Behindertenparkplätze beantragen.
Vergünstigungen im Freizeitbereich
Gerade im Freizeitbereich gibt es viele Ermässigungen für Menschen mit Behinderungen – etwa für den Eintritt in Kultur- und Sporteinrichtungen. Auch einige Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bieten spezielle Tarife für IV-Rentenbeziehende an.
Mit der KulturLegi erhalten Personen mit kleinem Budget Rabatte von bis zu 70 % auf über 4'000 Angebote. Organisationen wie die Reka Stiftung oder Caritas bieten ebenfalls vergünstigte Ferien- und Einkaufsmöglichkeiten an.
Weitere Unterstützung: Sie sind nicht allein
Neben den staatlichen Angeboten stehen Ihnen zahlreiche Organisationen zur Seite, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen beraten und unterstützen. Hier eine Auswahl:
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Pro Infirmis: Bietet schweizweite Sozial- und Rechtsberatung, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und vermittelt Assistenzleistungen.
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Stiftung Profil: Unterstützt bei der beruflichen (Wieder-)Integration durch Coaching und individuelle Arbeitsmodelle.
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Procap: Setzt sich für Rechte, Freizeit und Reisen von Menschen mit Behinderungen ein.
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Schweizer Paraplegiker-Gruppe: Bietet medizinische Beratung, soziale Begleitung und spezialisierte Dienstleistungen.
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Stiftung Cerebral: Unterstützt Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und deren Familien mit finanzieller Hilfe und praktischen Angeboten.
Und natürlich ist auch EnableMe mit unterschiedlichen Angeboten für Sie da.
Fazit
Menschen mit Behinderungen haben in der Schweiz zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Von IV und AHV über die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag bis hin zu Hilfsmitteln: Das Angebot ist vielfältig und soll ein selbstbestimmtes Leben fördern.