Richard lebt mit einer Zwangserkrankung und möchte sich umschulen lassen. Da er nicht in der Verfassung ist, Vollzeit zu arbeiten, möchte er von der Community wissen, ob die IV in einem solchen Fall die Kosten übernimmt.
Mehrere Fachpersonen in den Bereichen Arbeit und Recht melden sich zu Wort und beantworten seine Frage unisono:
« Die IV finanziert in der Regel keine Zweitausbildung - die Chancen sind daher sehr minim. Das bedeutet, Du müsstest die Umschulung selber finanzieren. »
Neben dieser, zugegebenen, ernüchternden Antwort hat die Community jedoch auch einige gute Tipps parat: so werden richard verschiedene Stiftungen empfohlen, die ihm weiterhelfen können und er wird auf unser Jobportal aufmerksam gemacht, wo er wichtige Informationen zum Thema Arbeiten mit Behinderungen findet. Das Mitglied zeigt sich dankbar für die Unterstützung und erklärt:
« Vielen Dank für eure Antworten. Was die Zukunft bringt, weiss ich nicht, was meine Zwangserkrankung anbelangt. Jedoch weiss ich, dass meine Krankheit nur schlechter wurde, weil ich keine Perspektive mehr hatte. Alles, was ich möchte, ist ein besseres Leben für mich und meine Mutter. »