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Archiviert: 2023-06-30

Umstellung der SBB Begleiterkarte in Papierform auf den SwissPass – Fragen und Antworten

Ab dem 1. Januar 2022 wird die SBB Begleiterkarte (neu: Begleitabo) in den SwissPass integriert. Die Umstellung von der Papierkarte auf den SwissPass erfolgt kantonal gestaffelt. Die bestehende Begleiterkarte (Ausweiskarte für Reisende mit Behinderungen) 2017–2020 auf grünem Papier bleibt bis Ende 2022 gültig. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ein Kundenbegleiter kontrolliert den Fahrausweis eines Reisenden im Elektrorollstuhl. | © SBB CFF FFS/Flavia Trachsel

Das Begleitabo wird in den SwissPass integriert. (SBB CFF FFS/Flavia Trachsel)

Mit der kostenlosen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte oder neu «Begleitabo») können Sie eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund gratis im Zug mitnehmen. Diese Ausweiskarte gilt für Personen, die in der Schweiz wohnhaft, in ihrer Wohngemeinde angemeldet und auf Begleitung angewiesen sind. Der Vorteil am SwissPass ist, dass Sie die Begleiterkarte nur noch einmal beantragen müssen und keine Erneuerung mehr notwendig ist.

Ich habe noch keinen SwissPass, was muss ich tun?

Sie können die Begleiterkarte auf dem SwissPass per Online-Formular oder per Post bestellen. Nicht möglich ist eine Bestellung am Schalter. Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen (hier finden Sie eine detaillierte Anleitung):

  • Unterschriebenes ärztliches Attest für SwissPass (herunterladen)
  • Aktuelles Passfoto
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass/ID)

Die SwissPass-Karte wird Ihnen kostenlos per Post zugeschickt. Die Lieferung erfolgt innert ungefähr zehn Tagen nach der Bearbeitung. Ausserdem erhalten Sie eine Info per SMS oder E-Mail, sobald die Begleiterkarte auf Ihrem SwissPass aktiviert ist und Sie dann die Begleiterkarte auf dem SwissPass vorweisen können.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Begleiterkarte auf dem SwissPass erst dann beantragen, wenn Ihr Wohnkanton für den Prozess umgestellt ist.

Wichtig

Die aktuelle grüne Begleiterkarte auf Papier bleibt bis Ende 2022 gültig. Anschliessend wird nur noch das Begleitabo auf dem SwissPass akzeptiert. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Umstellung des Begleitabos auf den SwissPass. Weitere Informationen finden Sie unter sbb.ch/begleitabo.

Ich habe einen SwissPass. Wie und wann wird die Begleiterkarte integriert?

Sobald Ihr Wohnkanton umgestellt ist, müssen Sie die Begleiterkarte per Online-Formular oder per Post bestellen. Wenn Sie bereits eine SwissPass-Karte besitzen, muss lediglich im neuen ärztlichen Attest die SwissPass Nummer notiert werden. Die Begleiterkarte wird dann direkt in Ihrem SwissPass aktiviert. Sobald dies der Fall ist, erhalten Sie eine Info per SMS oder E-Mail.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Begleiterkarte auf dem SwissPass erst dann beantragen, wenn Ihr Wohnkanton für den Prozess umgestellt ist.

Werde ich informiert wenn meine Begleiterkarte im SwissPass integriert ist?

Sobald die Begleiterkarte in Ihrem SwissPass aktiviert wurde, erhalten Sie eine Info per SMS oder E-Mail. Allerdings müssen Sie die Begleiterkarte auf dem SwissPass vorgängig bestellen (lesen Sie dazu die Frage «Ich habe einen SwissPass. Wie und wann wird die Begleiterkarte integriert?»).

Ich benötige eine neue Begleiterkarte oder eine Ersatzkarte. Wie muss ich vorgehen?

Bietet Ihr Wohnkanton zum Zeitpunkt der Bestellung die Begleiterkarte noch nicht auf dem SwissPass an, können Sie die Begleiterkarte (Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung) bei Ihrem Wohnkanton beantragen. Sie erhalten diese dann noch auf Papier und bleibt trotz der Umstellung bis auf Weiteres gültig. Hier finden Sie den Antrag der Begleiterkarte auf Papier.

Sobald die Migration Ihres Wohnkantons abgeschlossen ist, müssen Sie die Begleiterkarte auf dem SwissPass neu beantragen. Lesen Sie dazu die Frage «Ich habe noch keinen SwissPass, was muss ich tun?» oder «Ich habe einen SwissPass. Wie und wann wird die Begleiterkarte integriert?».

Ist die Begleiterkarte in Papierform irgendwann nicht mehr gültig?

Die aktuelle Begleiterkarte (Ausweiskarte für Reisende mit Behinderungen) 2017–2020 auf grünem Papier bleibt bis Ende 2022 gültig. Anschliessend wird nur noch die Begleiterkarte, oder das «Begleitabo», wie sie neu heisst, auf dem SwissPass als gültiger Fahrausweis akzeptiert. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf sbb.ch/begleitabo.

Haben Sie weitere Fragen zum Begleitabo?

Lesen Sie hier mehr über Fahrvergünstigungen für Reisende mit Behinderung oder stellen Sie Ihre Frage im Forum. Wir freuen uns über Ihren Beitrag.

Verfasst in Zusammenarbeit mit unserem Partner SBB.


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