Lehre abbrechen – Was tun, wenn die Lehrstelle nicht passt?
Der Einstieg in die Berufswelt ist eine grosse Veränderung. Doch was, wenn die Lehrstelle nicht deinen Erwartungen entspricht? Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du hast.

Unglücklich in der Lehre? Ein Lehrabbruch ist keine Schande. (pexels)
Die Umstellung von der Schule zum Berufsleben kann herausfordernd sein. Manche Lernende merken nach einiger Zeit, dass ihre Lehrstelle nicht passt – sei es wegen der Tätigkeit, dem Betrieb oder schulischen Schwierigkeiten.
Bevor du dich entscheidest, deine Lehre abzubrechen, solltest du dich aber über mögliche Alternativen und die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Gründe für Unzufriedenheit in der Lehre
Gemäss Bundesamt für Statistik bricht jede:r vierte in der Schweiz die Lehre ab, mehr als die Hälfte davon im ersten Jahr. Die gute Nachricht: ein Grossteil (78,7%) steigt wieder in eine berufliche Grundbildung ein.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Lernende unzufrieden sind. Wenn du diese erkennst, kannst du gezielt nach Lösungen suchen.
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Probleme im Betrieb: Du fühlst dich unwohl, wirst nicht richtig betreut oder dein Lehrbetrieb hält sich nicht an den Lehrvertrag.
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Schwierigkeiten in der Schule: Du hast Mühe, den Stoff zu verstehen, oder dein Lernpensum überfordert dich.
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Mobbing oder Diskriminierung: Falls du wegen deiner Behinderung, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert oder stigmatisiert wirst, solltest du Hilfe suchen, zum Beispiel bei deinen Eltern oder einer Beratungsstelle.
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Falsche Berufswahl: Der Beruf interessiert dich nicht oder entspricht nicht deinen Vorstellungen.
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Gesundheitliche Probleme: Körperliche oder psychische Belastungen machen es schwer, die Ausbildung fortzuführen.
Wenn du eine Behinderung, chronische Krankheit, ADHS oder Autismus hast, stehen dir zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sprich mit deinen Vorgesetzten über mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz oder in der Berufsschule.
Welche Alternativen gibt es?
Bevor du deinen Lehrvertrag auflöst, solltest du prüfen, ob es andere Wege gibt. Sprich mit deinem Berufsbildner, deiner Berufsbildnerin oder einer Vertrauensperson über deine Probleme und versuche gemeinsam eine Lösung zu finden. Falls du Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV) hast, kann auch der Einbezug eines Jobcoachs, einer Jobcoachin sinnvoll sein, da er oder sie dich sehr bedarfsorientiert unterstützen kann.
Wenn du schulische Schwierigkeiten hast, kann Nachhilfe oder ein spezielles Förderangebot unterstützen. Wende dich hierzu am besten an deine Berufsschullehrer:innen. Beachte, dass du je nach Behinderungsform auch ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich hast, wie zum Beispiel etwas mehr Zeit an Prüfungen oder extra Lernzeit im Lehrbetrieb.
Falls du dich in deinem Lehrbetrieb nicht wohlfühlst, aber den Beruf grundsätzlich magst, könnte ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs eine Möglichkeit sein.
Diskussionen in der Community
Was gibt es bei einem Lehrabbruch zu beachten?
Wenn du dir sicher bist, dass es in deinem Betrieb für dich nicht mehr weiter geht, solltest du dich gut informieren, um Fehler zu vermeiden und deine Zukunft bestmöglich zu gestalten
Probezeit und Kündigung
Während der Probezeit, die in der Regel drei Monate dauert, kannst du deinen Lehrvertrag mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen beenden. Diese Zeit dient sowohl dir als auch dem Betrieb dazu, herauszufinden, ob die Ausbildung passt.
Falls du bereits über die Probezeit hinaus bist, wird es komplizierter: Eine Kündigung ist dann nur noch mit dem Einverständnis beider Parteien möglich. Das bedeutet, dass du mit deinem Lehrbetrieb sprechen und eine Lösung finden musst.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann der Lehrvertrag auch einseitig aufgelöst werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du körperlich oder geistig mit der Ausbildung überfordert bist oder wenn der Lehrbetrieb die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Bei einer einseitigen Kündigung nach der Probezeit muss der Lehrbetrieb das kantonale Berufsbildungsamt benachrichtigen. Dieses unterstützt sowohl Lernende als auch Lehrbetriebe und vermittelt.
Auch bei schwerwiegenden Problemen wie Mobbing oder Vertragsverletzungen kannst du dich an das kantonale Amt für Berufsbildung wenden, um Hilfe zu erhalten. Organisationen wie die Pro Juventute sind per Telefon unter 147 oder online ebenfalls für dich da.
Lehre abgebrochen: was jetzt?
Wenn dir der Beruf grundsätzlich gefällt, kannst du in einen anderen Betrieb wechseln. Die Berufsschule gibt dir in der Regel zwei Monate Zeit, einen neuen Lehrbetrieb zu finden.
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Vielleicht war es nicht der Betrieb, sondern der Beruf selbst, der nicht gepasst hat? Dann ist jetzt der Moment, deine Berufswahl zu überdenken. Im Artikel «Welcher Job passt zu mir» erfährst du, wie du deine Stärken und Interessen besser erkennst. Mittels Schnupperlehren kannst du zudem praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufen sammeln.
Wenn du dir nicht mehr sicher bist, ob eine Lehre tatsächlich der richtige Weg für dich ist, solltest du dich über geeignete Brückenangebote informieren oder dir Unterstützung in Form einer Berufsberatung holen.
Ein Lehrabbruch kann sich erst einmal wie ein Rückschlag anfühlen, ist aber oft der erste Schritt zu einem besseren Weg. Viele erfolgreiche Menschen haben ihre erste Ausbildung abgebrochen und trotzdem ihren Traumberuf gefunden. Wichtig ist, dass du, sobald du die Strapazen verarbeitet hast, wieder aktiv wirst und deine Zukunft in die Hand nimmst. Bleib dran, glaub an dich und nutze die Unterstützung, die dir zur Verfügung steht.