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Jugendliche mit Behinderung: Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche

Auf der Suche nach einer Ausbildung stehen folgende Kernfragen im Vordergrund: Welche Möglichkeiten haben Jugendliche mit Behinderung bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz? Mit welcher Unterstützung können sie rechnen, wenn sie einen Platz bekommen? Und was, wenn ihre Fähigkeiten nicht für eine Anstellung in der freien Wirtschaft ausreichen?

Ein Bäcker knetet den Teig für ein Brot. | © pixabay

Auch Jugendliche mit Behinderungen sollten die Chance haben, eine Lehre zu machen. (pixabay)

Schon in der Schule geht die Lehrstellensuche los

In der Schweiz werden alle Jugendliche bereits während der Schulzeit bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche begleitet. Die Berufswahl ist auch Inhalt des Schulstoffs. Die Lehrerinnen und Lehrer begleiten diesen Prozess und im vorletzten Schuljahr treten die Jugendlichen mit der Berufsberatung in Kontakt.

Falls für Jugendliche mit Behinderung eine Lehrstelle in der freien Wirtschaft ohne weitere Unterstützung möglich ist, ist die öffentliche Berufsberatung Anlaufstelle. Ist infolge der Einschränkung zusätzliche Unterstützung notwendig, beziehungsweise, ist eine Ausbildung in der freien Wirtschaft nicht möglich, ist die Berufsberatung der IV-Stelle zuständig. Wie bei allen Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssen sich versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden, um die Leistungen beziehen zu können.

Die Fachleute der IV-Stellen begleiten den Berufsfindungsprozess ebenfalls bereits während der Schulzeit. In einer ersten Phase besprechen die Berufsberatenden mit den Jugendlichen deren Fähigkeiten. Dabei werden Stärken, Schwächen und das Intelligenzniveau eruiert. «Meist kristallisieren sich in vier bis fünf Treffen, zwei bis drei Berufe heraus. In diese Berufe können die Jugendlichen dann ein paar Tage hineinschnuppern», lässt sich ein Berufsberater der IV-Stelle Bern zitieren.

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Unterschiedliche Menschen haben gemeinsam Spass. | © Pixabay

Die Lehrstellensuche kann beginnen

Hat die jugendliche Person Gefallen an einem Job gefunden, beginnt die Lehrstellensuche. «In der freien Wirtschaft gibt es leider nur eine beschränkte Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Behinderung. Die Unsicherheiten seitens der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung auszubilden, sind gross. Oft wissen die Arbeitgeber gar nicht, dass sie Unterstützung von Sozialversicherungen und Invalidenversicherung bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung erhalten können. «Die meisten Jugendlichen finden ihre Lehrplätze über Beziehungen», meint der bereits oben genannte IV-Berufsberater. Vor allem in den Bereichen Informatik, Elektronik und bei kaufmännischen Ausbildungen ist es nicht einfach, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Im geschützten Bereich ist es einfacher, einen entsprechenden Platz zu erlangen.

Hat der Versicherte noch keine berufliche Ausbildung, übernimmt die IV die Kosten, die Versicherten aufgrund ihrer Invalidität entstehen – sowohl am freien Markt als auch im geschützten Bereich.

Während der Ausbildungszeit treffen sich die Jugendlichen im Idealfall ungefähr zweimal im Jahr mit ihrem Berufsberater oder ihrer Berufsberaterin. In Einzelfällen wird zur zusätzlichen Unterstützung ein Coaching in der Ausbildungsfirma bereitgestellt. «Falls eine Ausbildung in der freien Wirtschaft möglich ist, kann durch die IV-Stelle allenfalls notwendige Lernunterstützung übernommen werden – zum Beispiel Unterstützung durch eine Lernhilfe zur Erarbeitung von Lernstrategien und fachspezifischer Zusatzunterricht», meint Daniela Aloisi von der IV-Stelle Zürich.

Für Jugendliche, deren Beeinträchtigung zu stark für eine Anstellung in der freien Wirtschaft sind, gibt es die Möglichkeit viele Berufe in spezialisierten Institutionen zu erlernen. «Dort erhalten die Jugendlichen zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung bei allen Themen rund um Behinderung und Ausbildung. Falls die Ausbildungsinstitution nicht in der Nähe des Wohnorts liegt, können die Jugendlichen unter der Woche auch dort wohnen», erklärt Aloisi. 

Ein junger Mann arbeitet an einer Maschine. | © unsplash Trotz aller Herausforderungen, lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben. (unsplash)

Nicht aufgeben bei der Ausbildungsplatzsuche

Die Tipps zur Jobsuche für Jugendliche mit Behinderung sind dieselben wie für Jugendliche ohne eine Solche: «Nicht aufgeben! 50 bis 100 Lehrstellenbewerbungsschreiben verfassen ist leider die Normalität» rät ein IV-Berufsberater aus Bern.

Nach erfolgreich absolvierter Lehre unterstützen die IV-Berufsberaterinnen und -berater laut IV-Gesetz auch bei der Arbeitsvermittlung. Die jungen Menschen werden dabei bis zu über einem halben Jahr begleitet. «Kann bis dahin keine Stelle gefunden werden, müssen wir abschliessen und Pro Infirmis ist zuständig», meint einer der Berufsberatenden.

Die Wahl des richtigen Jobs und das Finden eines Ausbildungsplatzes sind weder für Jugendlichen mit, noch für Jugendliche ohne Behinderung einfach. Aber auch hier gilt in den meisten Fällen: «Wo ein Wille, da ein Ausbildungsplatz!».


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