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Aufzüge und Treppen: Wann sind sie barrierefrei?

Denken wir an Barrierefreiheit, denken wir oft an Rampen und Aufzüge. Sowie wir auch bei Behinderung oftmals an eine Person mit Rollstuhl denken. Dass Barrieren und das Bild von Behinderungen vielseitiger sind, wird oft vernachlässigt. Damit sind auch die Anforderungen an Barrierefreiheit deutlich vielseitiger. Doch wie sehen barrierefreie Aufzüge und barrierefreie Treppen wirklich aus?

Nahaufnahme eines Rollstuhls, der über eine mobile Rampe fährt. | © Gesellschaftsbilder

Wenn Aufzüge und Treppen gewisse Anforderungen nicht erfüllen, werden sie für Menschen mit Behinderungen zur Hürde. (Gesellschaftsbilder)

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet Zugang für alle. Der Zugang sollte, ohne weiter zu erschweren, selbstständig und ohne fremde Hilfe möglich sein. Aufzüge können für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Aspekt sein, der zur Barrierefreiheit beiträgt. Denn dieser ermöglicht es, dass sie sich innerhalb eines Gebäudes oder auch im eigenen Haus fortbewegen können. Hierdurch wird ihr Recht auf Teilhabe und Mobilität gesichert. Sei es, dass sie besser Ärzte oder Ärztinnen aufsuchen, mit dem Zug zur Arbeit fahren, Freund:innen besuchen oder einen Film im Kino anschauen können. Zum Wechseln der Etagen sind Aufzüge unerlässlich. Aber sie sind längst nicht nur Personen im Rollstuhl nützlich, sondern auch für Menschen mit:

  • eingeschränkter Bewegung
  • eingeschränkter Energie
  • chronischer Erkrankung
  • Sehbehinderung
  • altersbedingten Einschränkungen
  • schwerer Last
  • Kinderwägen

Die fünf Aufzugtypen

Dabei genügt es nicht allein, dass ein Aufzug vorhanden ist, denn dieser muss ebenfalls barrierefrei sein. Um einen Aufzug als barrierefrei bezeichnen zu dürfen, muss man sich an die Norm DIN EN 81-41 halten.
Das bedeutet, dass sich der Aufzug einem der folgenden fünf Typen zuweisen lässt:

  • Typ 1:
    • Weist eine minimale Tragkraft von 450 Kilogramm auf
    • Grundfläche der Fahrstuhlkabine beträgt mindestens 1 x 1,30 Meter
    • Kommt nur bei Bestandsimmobilien zum Tragen.
  • Typ 2:
    • Grösstmögliche Tragkraft beträgt 630 Kilogramm
    • Masse der Kabine betragen mindestens 1,10 x 1,40 Meter
    • Gilt als Standard-Mindestgrösse im Zusammenhang mit Neubauten.
  • Typ 3
    • Im öffentlichen Bereich
    • Weist 1,10 x 2,10 Meter Mindestabmessungen auf
    • Nutzlast beträgt 1. 000 Kilogramm
  • Typ 4
    • Mehr als 1.000 Kilogramm Tragkraft
    • Einbau von Übereck-Türen
    • Mindestfläche: 1,60 x 1,40 Meter
  • Typ 5
    • Mehr als 1.000 Kilogramm Tragkraft
    • Gleichzeitig Rollstuhlfahrer:innen und weitere Personen
    • Mindestfläche: 2 x 1,40 Meter

Grundsätzlich sollte im Fahrstuhl Platz für Rollstuhlfahrer:innen und eine mögliche Begleitung sein.

Aspekte von Barrierefreiheit rund um Aufzüge

Es ist jedoch nicht ausreichend, dass der Aufzug für einen Rollstuhl gross genug ist. Aufzüge müssen noch weitere Aspekte der Barrierefreiheit aufweisen, damit sie für Personen im Rollstuhl zugänglich und nutzbar sind:

  1. Der Aufzug muss auf derselben Ebene wie der Gebäudeeingang sein. Es ist wichtig, dass auf dem Weg zum Aufzug keine Stufen, Treppen oder anderweitige Hindernisse vorhanden sind.
  2. Die Bedienelemente des Fahrstuhls müssen von aussen wie auch von innen von Personen im Rollstuhl erreichbar sein.
  3. Die Fläche vor dem Aufzug sollte mindestens 1,5 Meter betragen.
  4. Bedienelemente auf jeder Ebene sollten zwischen 90 und 110 Zentimeter hoch liegen.
  5. Dieses ähnelt den Bedienelementen im Aufzug. Dort sollten die Bedienelemente in einer Höhe von 90 und 120 Zentimeter angebracht werden.
  6. Im Aufzug sollten ebenfalls Spiegel auf der gegenüberliegenden Seite des Eingangs angebracht werden. So sieht ein:e Rollstuhlfahrer:in beim Rückwärtsfahren, was sich hinter ihm:ihr befindet.
  7. Ein Fahrstuhl hält bei einer Genauigkeit von +/-10 Millimeter. Dies kann beim Beladen und Entladen schwanken und zu einer Stufenbildung führen. Bei +/-20 Millimeter muss der Aufzug nachreguliert werden.
Foto von Knöpfen an einem Aufzug. | © unsplash Brailleschrift und grosse Symbole sind für Menschen mit Sehbehinderungen wichtig. (unsplash)

Weitere Funktionen von barrierefreien Aufzügen

Wenn wir an einen barrierefreien Aufzug denken, dann denken wir oftmals an Rollstuhlfahrer:innen. Dabei gibt es noch weitere Gruppen, die auf Barrierefreiheit in einem Aufzug angewiesen sind. Beispielsweise blinde und sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen oder Menschen mit chronischen Krankheiten. Damit ein Aufzug für alle zugänglich und nutzbar ist, sollte noch auf folgende Aspekte geachtet werden:

  1. Taktile Bedienelemente
  2. Bedienelemente mit Braille
  3. Kontrastreiche Bedienelemente / muss sich ebenfalls von der Wand abheben
  4. Blendfreie Beleuchtung der Bedienelemente
  5. Keine sensorischen Bedienelemente
  6. Aufzug mit Sprachausgabe
  7. Notruftaste in Gelb mit Glockensymbol
  8. Befehl zum Türöffnen mit Symbol
  9. Etagennummerierung als Ziffern und nicht Buchstaben
  10. Hörbares Signal beim Öffnen der Tür
  11. An der Seitenwand angebrachter Handlauf
  12. Taste für Erdgeschoss (Haupthalt) muss erkennbar gestaltet sein, zum Beispiel erhöht und mit grünem Ring
  13. Notrufknopf mit Bildübertragung für gehörlose Menschen
  14. Ringschleifenverstärker zum Notrufsystem (Hierbei ist ein Hinweis anzubringen)

Treppen möglichst barrierefrei gestalten

Auch bei Treppen müssen Aspekte beachtet werden, um sie möglichst barrierefrei zu gestalten. Der Verein «design for all e.V.» hat eine Checkliste mit den wichtigsten baulichen Massnahmen veröffentlicht:

  1. Treppen geradläufig und mindestens 120 Zentimeter breit
  2. Stufenhöhe nicht mehr als 16 Zentimeter und Auftrittsbreite mindestens 30 Zentimeter, womöglich geschlossenes Stufenprofil
  3. Stufenvorderkanten bzw. Stufen kontrastreich markiert
  4. Podesttiefe mindestens 150 Zentimeter, mit durchlaufendem Handlauf
  5. Handläufe womöglich beidseitig und bis 90 Zentimeter Höhe, davon einer mit 75 Zentimeter Höhe
  6. Handläufe vor und nach Treppen 30 Zentimeter weiterführend, frei auslaufende Enden vermeiden
  7. Handläufe ergonomisch gut zu umfassen und mit Profil von 3,5 bis 4,5 Zentimeter Durchmesser oder Rundung an der Oberkante
  8. Treppen versehen mit Aufmerksamkeitsfeldern (Tiefe ca. 60 Zentimeter), direkt vor der untersten und nach der obersten Stufe
  9. Brailleschrift an den Handläufen
  10. Sie müssen gerade Läufe haben
  11. Nicht zulässig sind: offenen Setzstufen oder unterschnittenen Trittstufen
  12. Stufenvorderkanten sollten mit Kontraststreifen markiert werden
  • Verpflichtend für Treppen mit bis zu drei Stufen oder Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden.
  • In Treppenhäusern betrifft dies die erste und letzte Stufe. Es wäre jedoch sinnvoll, dies bei jeder Stufe durchzuführen.
  • Markierung in voller Breite (1 bis 2 Zentimeter)
  • Aufgesetzte / aufgeklebte Markierungen eignen sich schlechter

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